Wenn jemand eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verhängt
werden: Statt zu zahlen, muss man ins Gefängnis. Um solche - eigentlich nicht gewollten - Gefängnisaufenthalte zu verhindern,
gibt es seit 2020 die Gerichtshilfe im Nachverfahren. Ziel ist es, Betroffene zu schützen und der Staatskasse Geld zu sparen - denn
jeder Hafttag kostet.
Mitarbeitende der BGBW nehmen mit den Betroffenen direkten Kontakt auf und versuchen, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden. Denn
unter den Betroffenen sind selten "Verweigerer" - häufig sind sie überschuldet und überfordert mit ihrer Lebenssituation.
Zum Teil haben sie nicht einmal realisiert, dass ihnen ein Gefängnisaufenthalt droht. In bis zu zwei Hausbesuchen informieren
Mitarbeitende der BGBW über die Möglichkeiten, eine Haft doch noch zu verhindern: Betroffene können zum Beispiel eine
Ratenzahlung vereinbaren oder gemeinnützige Arbeit ableisten.
Diese Leistung zur Vermeidung von EFS wird seit November 2020 in ganz Baden-Württemberg angeboten. Zuvor hatte es ein
entsprechendes Pilotprojekt gegeben, an dem u.a. die Staatsanwaltschaften Mannheim und Tübingen, die BGBW Mannheim und Reutlingen
sowie das Justizministerium beteiligt waren. Seitdem sind mehr als 26.000 Aufträge bei uns eingegangen (Stand: Januar 2025). In mehr
als der Hälfte der Fälle konnte mit den Betroffenen eine Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Weitere Zahlen zum Thema gibt es
in unserer Rubrik "BGBW
in Zahlen".
Informationen für Betroffene finden Sie - auch in verschiedenen Fremdsprachen - unter "Ersatzfreiheitsstrafe verhindern".