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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Schopfheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Betreuungs- und Strafsachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungsangelegenheiten, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im
Gerichtsbezirk hat.
In Nachlasssachen ist das Amtsgericht Bad Säckingen örtlich zuständig.
Die Aufgaben des Familiengerichts und des Schöffengerichts sind beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.
Für die Handels- und Vereinsregistersachen ist das Amtsgericht Freiburg zuständig.
Die Grundstückszwangsversteigerungs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren werden beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen bearbeitet.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
