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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Schopfheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Vormundschafts-, Güterrechtsregister- und Strafsachen.
Für die Handels- und Vereinsregistersachen ist das Amtsgericht Freiburg zuständig.
Die Aufgaben des Familiengerichts und des Schöffengerichts sind beim Amtsgericht Bad Säckingen konzentriert.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungsangelegenheiten bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Die Grundstückszwangsversteigerungs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren werden beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen 1 bearbeitet.
In Nachlasssachen ist das Amtsgericht Bad Säckingen örtlich zuständig.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".